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Energie­effizient bauen und sanieren

Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)

Wer heute ein energie­effi­zientes Haus bauen oder ener­ge­tisch sanie­ren möchte, dem stehen unter­schied­liche Möglich­keiten zur Förde­rung offen. Bund, Länder, Kommunen und Energie­versorger fördern Haus­moder­ni­sierer mit attrak­tiven Darlehen und Zu­schüssen. Hier ist eine kompakte Übersicht über die Förder­mög­lich­keiten für energie­effiziente Maß­nahmen.

Haus und Sparschwein

Neu! Förderung für klima­freund­lichen Neubau/ Wohn­gebäude

Ab sofort steht Ihnen für den Bau und Kauf eines neuen Wohn­gebäudes die Förde­rung „Klima­freund­licher Neubau / Wohn­gebäude (297, 298)“ zur Verfügung.

-> KfW: Klima­freund­licher Neubau/ Wohngebäude (297, 298)

Gefördert werden der Neubau oder der Erstkauf von klima­freundlichen Wohn­gebäuden oder Eigen­tums­wohnungen (in zwei Stufen) mit folgenden Maß­nahmen:

  • Bau und Kauf einschließlich Nebenkosten

  • Planung und Bau­be­gleitung durch Experten für Energie­effizienz und Berater für Nach­haltig­keit

  • Nach­haltigkeits­zertifizierung

(Stand 01.03.2023/ Quelle: KfW)

Anpas­sungen in der Bundes­förde­rung für effi­ziente Gebäude (BEG) zum 01.01.2023

  • Neu: Für eine "serielle Sanierung" (Einsatz vorge­fertigter Bau­elemente) gibt es bis zu 15 % Extra-Tilgungs­zuschuss.

  • Der Tilgungs­zuschuss bei der Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ (WPB) steigt auf 10 % und wird um das Effizienz­haus 70 Erneuer­bare-Energien-Klasse erweitert.

  • Bei Eigen­leistungen sind ab dem 01.01.2023 auch die Material­kosten förderfähig.

  • Anlagen zur Strom­versorgung werden nicht mehr mit­gefördert.

  • Ab sofort können Sie keine Anträge mehr für das Programm "Energie­effizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brenn­stoffzelle" (433) stellen.

Der Anteil an erneuer­baren Energien zum Erreichen der Erneuer­bare-Energien-Klasse steigt auf 65 %.

-> KfW: Bundesförderung für effiziente Gebäude (261)

(Stand 13.12.2022/ Quelle: KfW)

Anpas­sungen in der BEG im Jahr 2022

BEG Neuerungen 28.07.2022

Anpas­sungen in der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)

Das Bundes­ministerium für Wirtschaft und Klima­schutz (BMWK) hat die Bundes­förderung für effiziente Gebäude zum 28.07.2022 angepasst:

  • Bei Sanierung, Neubau und Kauf wurden Kredit­höchst­beträge und Tilgungs­zuschüsse an­gepasst.

  • Die Kredit­förderung von Einzel­maß­nahmen bei der KfW wurde ein­gestellt. Die Zuschuss­förderung der Einzel­maß­nahmen beim BAFA bleibt bestehen.

  • Bei Sanierung entfällt die Förderung der Effizienz­haus-Stufe 100 und des indivi­duellen Sanierungs­fahrplans (iSFP-Bonus).

  • Die Förderung von gas­betriebenen Anlagen und den damit einher­gehenden Umfeld­maß­nahmen entfällt.

-> KfW: Bundesförderung für effiziente Gebäude (261)

-> Ein Zuschuss für die Sanierung von Wohn­gebäuden (461) kann nicht mehr beantragt werden.

-> Anträge, die bis zum 27.07.2022 gestellt wurden, sind von den Änderungen nicht betroffen.

BEG Neuerungen ab 15.08.2022

Das Bundes­ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die BEG Einzel­maßnahmen ange­passt, um im Bereich der Sanierung einen noch stärkeren Klima­schutz­effekt zu erreichen und die Abhängig­keit von russischem Gas und Öl zu verringern.

-> Bafa Förder­übersicht Bundesförderung für effiziente Gebäude

(Stand 28.07.2022/ Quelle: KfW)

KfW-Information vom 27.04.2022

Förderungs­anträge für Effizienz­haus-Stufe 40 mit Nach­haltig­keits-Klasse mög­lich

Im Rahmen der Neu­bau­förderung können ab sofort wieder Anträge für die Effizienz­haus-Stufe 40 mit Nach­haltig­keits-Klasse gestellt werden. Voraus­gesetzt wird hierfür ist das Qualitäts­siegel "Nach­haltiges Gebäude".

Bereits seit Mitte 2021 ist das Qualitäts­siegel für nach­haltige Gebäude optionaler Teil der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG). Jetzt wird es verpflichtend, um eine Neu­bau­förderung bean­tragen zu können. Damit wird ein wichtiges Signal für die Neu­ausrichtung auf nach­haltiges Bauen gesetzt.

Aktuell sind die Förderungen für die Effizienz­haus-Stufen 40 mit Erneuer­bare-Energien-Klasse und 40 Plus aus­geschöpft.

Bitte stellen Sie hierfür keine neuen Anträge. Bereits zugesagte Anträge sind davon nicht betroffen.

Hier finden Sie entsprechende Informationen.

Quelle: KfW (Stand 27.04.2022)


Wie wird nach­haltiges Bauen gefördert?

Mit der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt die Bundes­regierung das Engagement für nach­haltiges Bauen nun auch finanziell. Die Förder­konditionen der BEG sowie Fragen zur Antrag­stellung und zum Bewilligungs­verfahren können hier abgerufen werden:

Bundes­förderung für energie­effiziente Gebäude / KfW

Bundes­ministerium zum Thema "Nach­haltiges Bauen"

Für ein Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse steht eine Förderung (Kredit mit Tilgungs­zuschuss) bereit.

150.000 Euro je Wohn­einheit beträgt der max Kredit­betrag für die Effizienz­haus-Stufe 40 mit Nach­haltigkeits-Klasse. Davon erhalten Sie max. 18.750 Euro (12,5 %) als Tilgungs­zuschuss.


Qualitäts­siegel Nach­haltiges Gebäude QNG

Das "Qualitäts­siegel Nach­haltiges Gebäude" (QNG) ist ein staatliches Güte­siegel des Bundes­ministe­riums für Wohnen, Stadt­entwicklung und Bau­wesen für Gebäude. Es wird durch akkredi­tierte Zertifi­zierungs­stellen vergeben. Das QNG stellt die Erfüllung von Anforde­rungen an die ökolo­gische, sozio­kulturelle und öko­nomische Qualität von Gebäuden sowie an die Qualität der Planungs- und Bau­prozesse sicher.

Nähere Informationen erhalten Sie hier:

Informations­portal "Nachhaltiges Bauen"

Broschüre vom Bundes­ministerium zum Thema "Qualitäts­siegel"

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